Nicht jeder Betrieb kann alle Inhalte einer Ausbildung vollständig allein abdecken. Gerade bei einem neuen Beruf wie Gestalter:in für immersive Medien kann das eine reale Hürde sein: Die fachlichen Anforderungen sind breit, die Technologien entwickeln sich schnell und nicht jedes Unternehmen hat alle Kompetenzen, Projekte, Rahmenbedingungenn odern personellen Ressourcen im eigenen Haus.
Eine Möglichkeit dennoch auszubilden ist die Verbundausbildung. Dabei arbeiten mehrere Betriebe oder Einrichtungen zusammen, um die Ausbildung gemeinsam umzusetzen. Wichtig dabei: Verbundausbildung heißt nicht „irgendwie gemeinsam ausbilden“. Es braucht natürlich klare Absprachen. Wer übernimmt welche Ausbildungsabschnitte? Wo liegen fachliche Zuständigkeiten? Wie bleibt die Gesamtverantwortung gesichert?
Die rechtliche Grundlage für die Verbundausbikdung findet sich im Berufsbildungsgesetz. Nach § 10 Absatz 5 BBiG können mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, wenn die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte und für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist. Außerdem ist § 27 BBiG relevant: Er regelt die Eignung der Ausbildungsstätte. Wenn ein Betrieb bestimmte Inhalte nicht selbst vermitteln kann, kann die Ausbildung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden.
Für Betriebe kann das besonders interessant sein, wenn sie ausbilden möchten, aber noch unsicher sind, ob sie alle Inhalte des Berufsbildes allein abdecken können. Verbundausbildung kann dann ein Weg sein, Verantwortung zu teilen, Kompetenzen zu bündeln und trotzdem eine qualitativ gute Ausbildung zu ermöglichen.
Auf Leando gibt es dazu weitere Informationen in diesem Lernpfad. Dort findet ihr kompakt aufbereitet, welche rechtlichen Grundlagen gelten und worauf Betriebe achten sollten, wenn sie Ausbildung gemeinsam organisieren.
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