Das Gesetz sieht ein neues Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit vor, das sich an Personen richtet, die keinen formalen Berufsabschluss haben, jedoch mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in einem Beruf gearbeitet haben. Dadurch werden Berufsbiografien und tatsächliche Kompetenzen anerkannt. Bei erfolgreicher Feststellung der Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der Zugang zum Fortbildungsbereich wie dem Bachelor Professional ermöglicht und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt.
Zusätzlich wird die berufliche Bildung inklusiver, da auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können. So eröffnet das Verfahren Fachkräftepotenziale und schafft einen erheblichen persönlichen und gesellschaftlichen Mehrwert.
Durch weitere Schritte zur Digitalisierung und Entbürokratisierung wird zudem die Attraktivität einer dualen Ausbildung gesteigert. Betrieben und Kammern wird ein durchgängig digitaler Ablauf ermöglicht, einschließlich des digitalen Ausbildungsvertrags, der digitalen mobilen Ausbildung und einer verstärkten digitalen Kommunikation.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 07.02.2024)
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