Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnung des Berufes Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Die Modernisierung des Berufsbildes trägt den neuen gesetzlichen Vorgaben sowie den veränderten Anforderungen Rechnung und stellt das Schornsteinfegerhandwerk zukunftssicher auf. Während angehende Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger weiterhin essenzielle Kompetenzen in Brandschutz und Lüftungstechnik erlangen, rückt das Thema Energieeffizienz stärker in den Fokus. Zudem gewinnen Kommunikation und Kundenorientierung in der neuen Ausbildungsordnung an Bedeutung, um Betrieben eine Erweiterung ihres Dienstleistungsangebots zu ermöglichen. Anstelle der bisherigen Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung wird künftig die Gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, ergänzt durch das neue Prüfungsinstrument des betrieblichen Auftrags.
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Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft.