Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach dem BBiG oder der Handwerksordnung, die ihre Ausbildung im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:
- 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 805 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 921 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 955 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Ist ein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, muss mindestens die im Tarifvertrag festgelegte Vergütung gezahlt werden. Liegt die im Tarifvertrag vereinbarte Ausbildungsvergütung unter der gesetzlich festgelegten Mindestausbildungsvergütung, können sich tarifgebundene Betriebe dennoch an diesem Tarifvertrag orientieren. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung die Regelung, dass ihre Vergütung die tariflichen Sätze der jeweiligen Branche und Region um höchstens 20 Prozent unterschreiten darf.
Das BBiG sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr vor. Für das 2. bis 4. Ausbildungsjahr werden gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Vergütung des 1. Ausbildungsjahres gezahlt. Diese Aufschläge betragen 18 Prozent für das 2. Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das 3. Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das 4. Ausbildungsjahr. Aktuell liegt die Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr bei 649 Euro.
Seit Herbst 2023 wird die Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung vom BIBB durchgeführt und durch das BMBF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Grundlage für die Berechnung sind die Daten der Berufsbildungsstatistik des Bundes und der Länder sowie die im BBiG, § 17, Absatz 2 festgelegte Fortschreibungsmethodik. Erste Analysen des BIBB für die Jahre 2020 bis 2022 zeigen, dass seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 bei etwa 3 bis 4 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Vergütung auf Höhe der Mindestvergütung festgelegt wurde. Dabei schwankt der Anteil der Verträge mit Mindestausbildungsvergütung deutlich zwischen den verschiedenen Ausbildungsbereichen und Bundesländern.
(Quelle: Pressemitteilung des BIBB vom 17.10.2024)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Mindestausbildungsvergütung, zur Datengrundlage und zur Berechnungsmethodik finden Sie im Webangebot des BIBB unter www.bibb.de/de/pressemitteilung_199964.php.
Das BIBB hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz für das Jahr 2025 berechnet.
2024-10-17 14:38:24