Inklusion beginnt bereits in der frühkindlichen Betreuung und in den Kindertagesstätten. Sie setzt sich fort über das Schulsystem, wo der Bereich der Förder- bzw. Sonderschulen aufgelöst und alle Schulen inklusive Schulen werden sollen. Dieser Prozess wird in den unterschiedlichen föderalen Bildungssystemen der Länder in verschiedener Weise umgesetzt.
Für die berufliche Bildung und die Berufsausbildung im Besonderen bedeutet Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von den Dispositionen und Ausgangslagen der einzelnen Personen zu ermöglichen und individuell zu unterstützen. Vielfalt wird als Chance und Ressource angesehen. Damit steht der Begriff der Inklusion in positivem Bezug zum Thema Diversität und grenzt sich vom Begriff der Integration ab, weil dort Trennungen zwischen den Gruppen bestehen bleiben.
Eine wichtige Rolle bei der Einschätzung von Behinderungen spielt die Diagnostik, die zum Teil über die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit erfolgt. Eine Referenz ist die ICD-11 (11. Revision), die internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 2022 in Kraft getreten ist. Eine weitere wichtige Vorgabe ist die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Mit ihrer Hilfe kann bestimmt werden, welche Unterstützung ein Mensch mit Behinderung benötigt.
Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat in der Publikation "Menschen mit Behinderung in der betrieblichen Ausbildung" beschrieben, wie sich verschiedene Arten von Behinderungen in der Ausbildung verteilen. Auszubildende mit einer Lernbehinderung bildeten hier die verhältnismäßig größte Gruppe.
Das Thema Inklusion in der dualen Berufsausbildung kann sich für Betriebe und die Ausbilderinnen und Ausbilder, die damit bisher noch nichts zu tun hatten, ganz plötzlich stellen. Andere Betriebe haben sich bereits bewusst für diese Thematik geöffnet.
Bei der Gewinnung, Einstellung und Ausbildung eines behinderten jungen Menschen sind zwar einige spezifische Aspekte zu beachten, vieles ist jedoch ähnlich wie in der klassischen dualen Berufsausbildung.
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Stellen ausschreiben
Eine Stellenanzeige kann über spezielle Stellenbörsen (u.a. My Handicap, Capjob), Integrationsfachdienste, die Agentur für Arbeit oder "klassisch" über Ausschreibungen in Zeitungen oder den sozialen Netzwerken erfolgen. Dabei bedarf jede Form von Behinderung anderer Maßnahmen und eines individuellen Vorgehens. -
Vorstellungsgespräche führen
Ist eine Schwerbehinderung bekannt, muss die Schwerbehindertenvertretung des Betriebes – soweit vorhanden – in den gesamten Bewerbungsprozess einbezogen werden. Auf Wunsch der Bewerberin bzw. des Bewerbers kann diese auch am Vorstellungsgespräch teilnehmen. Die Behinderung kann, muss aber nicht, besprochen werden. Wenn den Vertreterinnen bzw. Vertretern des Betriebes keine Einschränkungen oder Behinderungen bekannt sind, sind Fragen hierzu nicht zulässig. Sind jedoch bestimmte Fähigkeiten für die Ausführung der konkreten Tätigkeit zwingend erforderlich, ist eine Nachfrage zu möglichen Einschränkungen erlaubt.
Wird ein behinderter Mensch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens behinderungsbedingt benachteiligt, so entsteht diesem ein Entschädigungsanspruch (§ 15 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG). - Vorgeschaltete Arbeitserfahrungen
Neben dem üblichen Bewerbungsverfahren für einen Ausbildungsplatz im dualen System gibt es für Betriebe auch andere Möglichkeiten, um mit interessierten jungen Menschen mit Behinderung in Kontakt zu kommen und zu prüfen, ob sie sich für die Arbeit im Betrieb eignen. Dazu eignen sich vorgeschaltete Arbeitserfahrungen, die nicht zwingend in eine duale Berufsausbildung münden müssen.
- Praktikum
Ein Praktikum ist ein bewährter Weg für Jugendliche, um Erfahrungen im Arbeitsalltag zu gewinnen. Meist werden die Praktika von den Lehrkräften der Schulen begleitet und unterstützt. Praktika sind dort häufig in weitere Maßnahmen zur Berufsorientierung eingebettet. Für Betriebe und die Ausbilderinnen und Ausbilder bietet sich die Möglichkeit, Jugendliche kennen zu lernen und direkt zu sehen, wie sie im Betrieb mit den Anforderungen umgehen können. Sicher bedarf es dazu einer gewissen Vorbereitung und Begleitung im Ablauf durch erfahrenes Ausbildungspersonal. Der Aufwand der Betriebe für ein Praktikum ist aber sehr gut investiert, denn der Erkenntnisgewinn für beide Seiten ist groß: Die Jugendlichen erleben die täglichen Abläufe im Betrieb und die Ausbilderinnen und Ausbilder können sehen, wie die Jugendlichen dabei zurechtkommen. In diesem Prozess ist der Unterschied von behinderten und nicht-behinderten Jugendlichen dann gar nicht so bedeutsam.
Nicht selten entsteht bei einem erfolgreich absolvierten Praktikum auch der sogenannte "Klebe-Effekt": Auf ein Praktikum folgt eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz – aus Praktikantinnen und Praktikanten werden Auszubildende.
Unter dem Titel "Mein Weg ins Berufsleben" hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (BAG Selbsthilfe) mit Unterstützung der Aktion Mensch eine Reihe von Videos erstellt, die praktische Beispiele zeigen, wie der Start ins Berufsleben für junge Menschen mit Behinderung gelingen kann. In einem Video erzählt Niklas S., wie er durch ein Praktikum in einem IT-Betrieb seine Kompetenzen unter Beweis stellen und für sich eine klare berufliche Perspektive entwickeln konnte.
- Probebeschäftigung
Eine andere Möglichkeit, den Arbeitsalltag und die Menschen in einem Betrieb persönlich kennenzulernen, ist die Probebeschäftigung. Diese kann sich auch an ein Praktikum anschließen. Die Dauer beträgt hier bis zu drei Monate, so dass sich für beide Seiten vertiefte Erfahrungen machen lassen. Eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderung kann über die Agentur für Arbeit oder die Integrationsämter gefördert werden. -
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die EQ bietet sich im Besonderen als Vorbereitung für eine Berufsausbildung an, denn dadurch können junge Menschen mit Behinderung den Arbeitsalltag in einem Betrieb bzw. in einem Ausbildungsberuf ausführlich kennenlernen. Die Dauer beträgt mindestens sechs Monate bis maximal ein Jahr. Die Einstiegsqualifizierung ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit. Sie ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Die Betriebe müssen eine Vergütung zahlen, können aber Zuschüsse bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ist für junge Menschen ein großer Schritt. Um einen erfolgreichen Start im Betrieb zu gewährleisten und eine gute Atmosphäre zu schaffen, ist es hilfreich, die Zeit zwischen der Zusage zum Ausbildungsplatz und dem ersten Gespräch im Betrieb bewusst zu gestalten.
- Bei den Vorbereitungen zum Onboarding für Auszubildende mit Behinderung können auch folgende zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sein:
- Prüfung des zukünftigen Arbeitsplatzes auf Barrierefreiheit und eventuelle Zusatzausstattung
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen Institutionen, zum Beispiel Integrationsamt (notwendige Arbeitsmittel) oder Agentur für Arbeit (Unterstützungsleistungen)
- Berücksichtigung eines erhöhten Urlaubsanspruches
- Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit enthält einen Schwerpunkt zum Thema Inklusion. Neben umfassenden Informationen zu Beratung und Förderung sind auch hier Beispiele zu gelingender Inklusion zu finden. Ebenso sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) aufgeführt.
www.arbeitsagentur.de/m/inklusion
- Informationen zum Thema Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA):
PDF-Datei zum Download
- Das Portal REHADAT wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und stellt in dessen Auftrag breitgefächert das Wissen zum Thema Teilhabe im Beruf zur Verfügung.
www.rehadat.de
- "Inklusion gelingt" ist eine Initiative der Wirtschaft, um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu stärken. Neben Informationen für Betriebe sind auch hier viele Beispiele aus der Praxis zu finden.
www.inklusion-gelingt.de
- Die Fachstelle überaus des Bundesinstituts für Berufsbildung hat auf ihrem Portal ein Dossier zum Thema "Inklusion beim Übergang von der Schule in den Beruf" veröffentlicht. Hier finden Sie neben vielen weiteren Infos unter anderem eine interessante Videoreihe.
www.ueberaus.de
Die Inhalte des Themenschwerpunkts "Inklusion in der dualen Berufsausbildung" wurden von ibbw-consult gGmbH, Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (Göttingen) im Auftrag des BIBB erstellt. Beteiligt waren: Ines Heidsieck, Dorte Heyer, Mareike Rathgeber sowie Wolfgang Muhs (redaktionelle Leitung).
Inklusive Ausbildung im Betrieb