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Erklärung zur Barrierefreiheit
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Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bibb.de inkl. integrierter Fachportale.
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Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind
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Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind
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- In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen.
- Vor allem ältere Dokumente (PDF, ...) sind nicht immer vollständig barrierefrei.
- Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden.
- Audiodateien: Alternativen (Transkripte) sind nicht überall vorhanden.
- Formulare: „autocomplete“-Attribute (Autovervollständigung) fehlen.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung.
- Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).